Einladung zur Infoveranstaltung am Montag, den 08.12.2014 um 18 Uhr im Jugendbahnhof Remagen: Erweitertes Führungszeugnis als weiterer Baustein im Kinder- und Jugendschutz
Das Bundeskinderschutzgesetz, das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, regelt, dass alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben. Anliegen des Gesetzgebers ist es, das erweiterte Führungszeugnis als ein Element zu etablieren, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Der Kinderschutzbeauftragte, Michael Dames sowie die Jugendamtsleiterin, Siglinde Hornbach-Beckers, aus dem Kreishaus sind sich mit dem Sprecher der hauptamtlichen Jugendpfleger, Jürgen Schwarzmann, einig: „Das erweitere Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein aktiven Kinderschutzes. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelung obliegt dem Kreisjugendamt. Auf Landesebene wurde eine Rahmenvereinbarung entwickelt, um eine Grundlage für eine einheitliche Umsetzung in RLP zu schaffen.
Daher sind alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte in der Jugendarbeit für den Raum Sinzig/Remagen herzlichen eingeladen, am Montag, den 08.12.2014 ins Bahnhofgebäude in Remagen (Jugendbahnhof Remagen) zu kommen, um sich über die neuen Rahmenvereinbarungen zu informieren und um bestehende Fragen zu klären.
Das Haus der offenen Tür (HoT) und der Jugendbahnhof Remagen freuen sich über eine rege Teilnahme. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist selbstverständlich kostenlos.