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Verpflichtungserklärung


Ehrenamtlich Tätige unterschreiben zu Beginn ihrer Tätigkeit im Haus der offenen Tür Sinzig eine Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Sie ist inhaltlich eng an den Verhaltenskodex angelehnt und formuliert klare Erwartungen an:

·       die Einhaltung grundlegender Schutz- und Verhaltensstandards,

·       die aktive Mitwirkung an der Präventionskultur,

·       die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Verdachts- oder Krisensituationen,

·       die Anerkennung der institutionellen Verfahren und Meldewege.

Vor der Unterzeichnung werden die Inhalte mit einer dafür zuständigen hauptamtlichen Person besprochen und bei Bedarf an die spezifischen Aufgaben der Ehrenamtlichen angepasst.

Ein Exemplar bleibt bei der ehrenamtlich tätigen Person, während eine Kopie im HoT dokumentiert und archiviert wird. Diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und ist Grundlage für regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Erklärung.

Selbstauskunftserklärung

Alle ehrenamtlich Tätigen, die ein erweitertes Führungszeugnis einreichen müssen, unterzeichnen zusätzlich eine Selbstauskunftserklärung. Diese umfasst u. a.:

die Bestätigung, dass keine einschlägigen strafrechtlichen Verfahren oder Verurteilungen nach § 72a SGB VIII vorliegen, die Verpflichtung zur unverzüglichen Information der Einrichtung bei laufenden oder neuen Ermittlungsverfahren.

Diese Festlegungen dienen der rechtlichen Absicherung und stärken die Qualität der Präventionsarbeit.